Ablauf

Zu Beginn der Behandlung in unserer Praxis erfolgt ein Erstgespräch,  die sogenannte Sprechstunde. Im Rahmen dieser Sprechstunde wird geprüft, ob eine Psychotherapie notwendig und sinnvoll ist. Besteht eine Indikation zur Psychotherapie, werden die Kosten von den gesetzlichen und privaten Krankenkassen sowie von der Beihilfe übernommen.

Bei gesetzlich Versicherten

Im Anschluss an die probatorischen Sitzungen wird bei Ihrer Krankenkasse ein Antrag auf Psychotherapie gestellt. Für die Abrechnung wird nur die Versichertenkarte benötigt, eine Überweisung vom Arzt ist nicht notwendig.

Falls Sie am AOK-Hausarztvertrag teilnehmen, wenden Sie sich gerne direkt an Frau Maisenbacher-Böhme!

Bei privat Versicherten

Private Krankenversicherungen und die Beihilfe übernehmen in der Regel die Kosten für eine ambulante Psychotherapie. Allerdings gibt es keine einheitliche Regelung, sondern die Übernahme der Kosten hängt von Ihren Versicherungsbedingungen ab. Wir empfehlen Ihnen, vor der Aufnahme einer Psychotherapie mit Ihrer privaten Krankenversicherung oder der Beihilfe Kontakt aufzunehmen und sich über die Bedingungen der Kostenübernahme zu informieren. Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).